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Verpflichtender Nachweis der Trainerqualifikation

Verpflichtender Nachweis der Trainerqualifikation

Wir informieren auf Basis eines Schreibens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), dass im Rahmen von Förderungen nur sportartspezifische TrainerInnen unterstützt werden, die auch eine anerkannte staatliche Ausbildung in ihrer Sportart an den Bundessportakademien (BSPA) absolviert haben.

Sollten TrainerInnen über im Ausland erworbene Trainerqualifikationen verfügen, ist eine Bewertung über die im BMBWF angesiedelte Plattform notwendig. Die entsprechende Anleitung zur Handhabung finden sie nachstehend.

Es sind daher von allen TrainerInnen und InstruktorInnen, die im ÖFV tätig sind, ab jetzt und bis spätestens 01.07.2026 folgende Unterlagen an office@oefv.com zu übermitteln:

  1. Die Qualifikation der TrainerIn/ InstruktorIn im Rahmen der staatlichen Trainerausbildung/ Instruktorausbildung in Österreich oder die Bewertung einer ausländischen Qualifikation durch das BMBWF
  2. aktueller Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge

Werden diese Unterlagen nicht erbracht, können von diesen Personen ab 01.01.2027 keine Abrechnungen von „Trainertätigkeiten“ mehr angenommen werden!

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