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Neue Verordnung ab 21.09.2020

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Neue Verordnung ab 21.09.2020

Mit dem heutigen Montag tritt wieder eine neue Verordnung in Kraft, die auch das Training in den Clubs betrifft. Sport Austria hat dieses Thema unter der Rubrik „FAQ Coronakrise“ behandelt und wir dürfen euch den Auszug zu eurer Information bringen:


An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal 10 und outdoor maximal 100 Personen teilnehmen. Doch in einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann.

Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen. Bei Mannschaftssportarten, wie bespielwiese Fußball oder Basketball, ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an SpielerInnen nicht in die HöchstteilnehmerInnenzahl miteinzurechnen.


Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir geeignete Maßnahmen zu setzen, wie z.B. gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, dokumentierte Teilnahme.
(Quelle: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/)


21.09.2020



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