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Neues von Sport Austria

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liebe ÖFV Mitglieder,

beiliegend einige Informationen von Sport Austria, das meiste werdet Ihr ohnehin aus den täglichen Stellungnahmen und Verordnungen wissen, für unseren Sport bleibt es weiterhin schwierig. Indoor, Kampfsport und Abstand ergeben für uns noch keine Perspektiven. Eine riesige Grauzone ist der kommende Turnierkalender, ob im Herbst schon internationale Turniere stattfinden können, scheint derzeit nur mit geringer Wahrscheinlichkeit möglich. Ein Ziel wäre es dann nach Möglichkeit nationale Termine zu wahren.

Wir verfolgen natürlich alle Änderungen und sind im steten Kontakt zum Ministerium. Haltet Euch inzwischen mit Heimtraining fit und bleibt alle gesund.

und hier die Mitteilungen der Sport Austria:

A) Seit 20. April: Lockerungen für Training von SpitzensportlerInnen

B) Ab 1. Mai: Lockerungen für Breitensport

C) Kampagne #bleibimVerein gestartet

D) Bezugsmöglichkeiten von Hygiene- & Desinfektionsprodukten und „Corona-Tests“

A) Seit 20.4.2020 sind Lockerungen für das Training von SpitzensportlerInnen in Kraft. Details dazu finden Sie in dieser Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_162/BGBLA_2020_II_162.html
Somit dürfen SpitzensportlerInnen nicht öffentliche Sportstätten für ihr Training betreten. Dies gilt auch für deren BetreuerInnen, wobei zu beachten ist, dass zwischen den Personen mindestens 2 Meter Abstand eingehalten wird und dass Trainings wenn möglich im Freien stattfindet. Für geschlossene Räume gilt, dass pro Person mindestens 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Als SpitzensportlerInnen sind Personen im Sinne des § 3 Z 8 BSFG 2017 definiert, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen im Sinne des § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben. Unter Einkünfte fallen auch Fördergelder (BSG, Sporthilfe, Sportpool), Sponsorgelder, Preisgelder usw.
Nähere Erläuterungen finden Sie auch auf der Website des Sportministeriums: www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
Bei Fragen zu dieser Verordnung können Sie sich auch gerne an das Sportministerium wenden:
Hotline: +43 (1) 71606 - 665 270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
Email: sport@bmkoes.gv.at

B) Ab 1.5.2020 soll es auch Lockerungen für den Breitensport geben. Konkret sollen Outdoor-Sportstätten unter Einhaltung gewisser Regelungen wie 2 Meter Abstand in einem ersten Schritt für jene Sportarten geöffnet werden, die in ihrer typischen Ausübung kontaktlos sind. Die entsprechende Verordnung dazu sowie Empfehlungen sind in Ausarbeitung. Wir informieren auf unserer Website www.sportaustria.at/corona sobald es hier etwas Offizielles gibt. In weiteren Schritten sollen danach auch alle weiteren Sportarten outdoor und danach indoor folgen. Lediglich der direkte Kontakt bei der Ausübung wird bis auf weiteres noch nicht möglich sein.

C) Die Coronakrise ist eine enorme Herausforderung für unser gesamtes Land und bringt auch viele Vereine in eine existenzgefährdende Lage. Die österreichische Sport- und Vereinskultur ist eine unverzichtbare Grundsäule unserer Gesellschaft, die auch ein positives Miteinander und die Gemeinschaft fördert. Obwohl der Sportbetrieb eingestellt ist, Eintrittsgelder und andere Einnahmen fehlen, müssen die Vereine weiterhin für Miete und Unterhalt ihrer Sportstätten oder Stornogebühren aufgrund der Coronakrise aufkommen. Gerade jetzt ist es daher wichtig, dass die Mitglieder ihre Vereine unterstützen und ihnen gegenüber treu und solidarisch bleiben. Wir haben deshalb die Kampagne #bleibimVerein gestartet, die auch von Sportminister Werner Kogler unterstützt wird, und laden alle ein mitzumachen! https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/kampagne-bleibimverein/

D) Derzeit werden im Internet häufig Mund-Nase-Masken von Unternehmen angeboten, die vor der Corona-Pandemie in branchenfremden Unternehmensbereichen tätig waren und schnell umgesattelt sind, um Profit zu erwirtschaften. Sport Austria empfiehlt daher, sich vor dem Kauf von vermeintlichen Sonderangeboten über das Unternehmen, bei dem bestellt werden soll, sorgfältig zu informieren (z.B. via https://firmen.wko.at) und bei Vorauszahlungen und großen Mindestabnahmemengen besonders vorsichtig zu sein. Hygiene- und Desinfektionsmittel sind beispielsweise bei den in der Liste auf https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Aufstellung_Hygieneprodukte.pdf angeführten Unternehmen schon in kleineren Mengen verfügbar. Diese österreichischen Unternehmen sind bereits seit vielen Jahren in entsprechenden Geschäftsbereichen tätig.
Eine „Corona-Test“-Auswertung (Nasen-Rachenabstrich) ist unter anderem bei der Firma ARCHIMED Life Science GmbH (https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/SARS-CoV-2-Testung_ARCHIMED.pdf) in Wien, sowie bei der Firma Novogenia GmbH (https://novogenia.com/produkte/novo-immune/sars-cov-2-pcr-analyse) in Salzburg möglich.



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