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Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Fechttraining im Freiluftbereich

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Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Fechttraining im Freiluftbereich

Um den Überblick nicht zu verlieren, haben wir für euch die Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Fechttraining im Freiluftbereich zusammengefasst:

Allgemeine Empfehlungen (Quelle Sport Austria)


• Abstand halten, daher gilt
o Nur die Sportstätten im Freiluftbereich dürfen bis 15. Mai ausschließlich zur Sportausübung von Sportarten, die typischerweise mit einem Mindestabstand von zwei Metern ausgeübt werden, bzw. von Aufsichtspersonen (zur Beaufsichtigung von Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre)) betreten werden (das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten).
o Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage (z.B. Garderoben und andere Innenanlagen) dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist (z.B. wenn dort persönliche Sportausrüstung verwahrt ist). Dabei ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
o Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
o ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
o Auch der Gastronomiebereich, Kantinen und das Vereinsheim müssen bis 15. Mai geschlossen bleiben.
o Keine Wettkämpfe (auch ohne ZuseherInnen) auf überregionaler Ebene.

• Besonderer Schutz von Risikogruppen
o Das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings erst ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten. Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Eine Volljährige Aufsichtsperson kann bis zur maximalen Gruppengröße beaufsichtigen.
o Trainingsgruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen und sollten in der gleichen Zusammensetzung bleiben.
o Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
o Generell wird eine risikoarme Sportausübung empfohlen.
o In Kenntnis von der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.
o Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen nur allein trainieren.

• Hygieneregeln
o Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
o Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.


• Verkehrsbeschränkungen
o Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Sportartspezifische Empfehlungen
2 Meter Abstand halten: Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten, Körperkontakt und klassisches Fechttraining sind verboten
Training im Freien: Ein Training ist nur im Freien gestattet. Geschlossene Räumlichkeiten dürfen für die Sportausübung nicht verwendet werden.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Gemeinde bzw. mit dem Land wird dringend empfohlen um einen reibungslosen Trainingsbetrieb auf öffentlichen Plätzen und Sportstätten zu ermöglichen.
Mögliche Trainingsformen und -Inhalte (unter Einhaltung der oben genannten Empfehlungen) sind:
• Zirkeltraining (z.B.: Stationsaufbau mit wechselnden Übungen)
• Intervalltraining
• Konditionstraining (z.B.: Sprintübungen, Laufrunden, fechtspezifisch)
• Mobilisationstraining
• Dehnen und Stretching
• Taktikschulung
• Beinarbeit
• Stoßpolsterübungen

Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Vereinskadertraining im Indoorbereich (am 27.05.2020 vom Bundesministerium Kunst, Kultur,Öffentlicher Dienst und Sport bestätigt)


Fechten ist grundsätzlich eine Sportart mit wenig direktem Körperkontakt. Körperkontakte sind per Reglement verboten und werden bestraft. Der Abstand der Fechter beträgt im Normalfall mehr als 2 Meter, dies ergibt sich aus der Länge der Waffen.

Folgende Trainingsinhalte des Vereinskadertrainings sind ab 02.06.2020 daher im Indoorbereich (unter Einhaltung der nachstehenden Richtlinien) möglich:
1. Techniklektionen
2. Partnerübungen
3. Beinarbeit
4. Taktiktraining
5. Stoßpolsterübungen
6. fechtspezifische Konditionsübungen
7. Freigefechte (ab 17.06.2020)

Richtlinien die dabei eingehalten werden müssen:
- Die Trainingsgruppen werden namentlich festgelegt
- Verwendung findet nur eigenes Material, das vor jedem Training desinfiziert werden muss
- Es gilt während dem Training und dem Sportbetrieb der 2m Abstand
- Wettkämpfe sind aktuell noch nicht plan- und realisierbar
- In den Duschen, den Umkleiden und dem Zutrittsbereich gilt der 1m Abstand
- Bereitstellung des Desinfektionsmittel ist mit dem jeweiligen Sportstättenbetreiber zu koordinieren
- Beim Betreten bzw. Verlassen der Trainingsstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Die allgemeinen Empfehlungen und Hygienemaßnahmen des Ministeriums müssen immer eingehalten werden (Quelle Sport Austria)

Der ÖFV kann die Maßnahmen nur empfehlen, die Umsetzung und Verantwortung obliegt den Vereinen und den Sportstättenbetreibern.

27.05.2020



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