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Sportordnung geändert

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Für die kommende Saison 2019/20 wurde die Sportordnung aktualisiert. Die einheitliche Anwendung der Passivitätsregel bei österreichischen Turnieren wurde in Anhang I festgelegt, die Qualifikationskriterien der AK in Anhang II leicht geändert (siehe jeweils Punkt c). Besonders die Änderung der Einzelqualifikation war dem ÖFV ein Anliegen, da dies ein Vorschlag der Athleten war.

Qualifikation allgemeine Klasse (EM/WM/Z-OS):
Für die Qualifikation kommen jene Welt-/Europacupturniere die zur österreichischen Rangliste zählen in die Auswahl, sowie die EM/WM der vergangenen Saison und die in der Weltrangliste der FIE erreichten Punkte.
Einzel:
a) 1x im ersten Drittel eines Weltcups (WC)- Ranglistenturniers oder der letzten EM/WM aber höchstens Platz 64 oder
b) 1x im ersten Viertel eines Weltcups (WC)- Ranglistenturniers oder der letzten EM/WM ohne Einschränkung der Platzierung oder
c) zumindest 5 Punkte in der Weltrangliste

Mannschaft:
a) ist qualifiziert wenn zumindest 3 Aktive die Einzelqualifikation geschafft haben. Wenn sich nur 3 Aktive qualifiziert haben, kann der Bundestrainer in Absprache mit dem Waffenwart ein viertes Mannschaftsmitglied nominieren, welches dann auch im Einzel starten darf.
b) wenn beim Mannschafts- WC eine Platzierung in der 1. Hälfte erreicht wird, höchstens aber Platz 13. Dabei kann die gesamte Mannschaft auch im Einzel antreten. Die Aufstellung ergibt sich zunächst aus der Einzelqualifikation, danach werden, falls noch Plätze offen, die ersten 3 aus der österreichischen Rangliste berücksichtigt, ein eventuell noch offener 4.Platz wird vom Bundestrainer nominiert.
c) Wenn eine Mannschaft zumindest Platz 16 in der Weltrangliste einnimmt.

04.09.2019



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