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Tolle Möglichkeit für Vereine auf eine direkte Förderung für 2016

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Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen für das Förderungsjahr 2016.

1. Grundlagen
Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, Antrag auf „Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen“ zu stellen. Gefördert werden sollen in erster Linie Personalkosten im Zusammenhang mit förderungsrelevanter Nachwuchsarbeit. Grundlage für die Antragstellung ist ein im Zuge der Antragstellung zu erbringender Nachweis über die im Beobachtungszeitraum geleisteten Aufwendungen.
Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht aus anderen öffentlichen Förderungsmitteln bedeckt wurden.

2. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind Sportvereine welche:
- Mitglied in einem Österreichischen Dach- oder Fachverband sind,
- vor Antragstellung mindesten 1 Jahr bestehen,
- Mindestanforderungen hinsichtlich der Quantität und Qualität der Nachwuchsarbeit erfüllen
- und diese im Beobachtungszeitraum 2016 nachweisen können.

Pro Verein/pro Jahr ist nur eine Einreichung zulässig.

Sollte die Gesamtsumme aller eingereichten Förderungsanträge die Gesamtförderungshöhe der „Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen“ von € 950.000,- überschreiten, werden jene Antragsteller bevorzugt behandelt welche in ihrem Antrag einen Nachweis einer Kooperation mit einer Schule mit sportlichem Schwerpunkt erbringen.

3. Förderungshöhe
Die Förderungshöhe ist mit maximal € 5.000,- pro Verein in der betroffenen Förderungsperiode begrenzt.

4. Förderbare Aufwendungen
Als förderungsfähig sind jene Kosten anzusehen, die innerhalb des Förderungszeitraumes und vor Antragstellung für die Führung einer Nachwuchs-Leistungssportgruppe in einem Sportverein angefallen sind, wobei insbesondere Personalkosten für den Einsatz von ausgebildeten Trainern, Instruktoren und Übungsleitern berücksichtigt werden sollen.
Für die Finanzierung des beantragten Betrages darf keine andere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.

5. Förderungslaufzeit
Die Förderungslaufzeit für die Impulsförderung beträgt 1 Jahr und ist mit 01.01.2016 bis 31.12.2016 festgelegt.

6. Frist zur Antragsstellung
Anträge auf die Förderungsgewährung sind schriftlich bis 31.01.2017 beim Bundes-Sportförderungsfonds zu stellen (Waschhausgasse 2 / 2.OG, 1020 Wien).
Bei Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend.

7. Antragstellung und notwendige Unterlagen
Die Beantragung der Impulsförderung hat mit dem Antragsformular „Antrag auf Impulsförderung für die Nachwuchsarbeit in Sportvereinen 2016“ zu erfolgen.
Dieses Formular wird auf der Webseite des BSFF (http://www.bsff.or.at) zum Download bereitgestellt. Dem Antrag sind folgende Dokumente und Unterlagen beizulegen:
- Vereinsregisterauszug des betroffenen Vereins
- Kaderliste der betroffenen Trainingsgruppe
- Ergebnisliste eines Wettkampfes an der die Trainingsgruppe teilgenommen hat
- Befähigungsnachweis (Instruktor-/Trainerausbildung) der/des geförderten Trainerin/Trainers
- Originalbelege die zur Förderung eingereicht werden (PRAE, Jahreslohnkonto)
- Kopien der Kontoauszüge auf welchen die Auszahlung der eingereichten Belege ersichtlich ist

8. Abwicklung der Förderung
Nach Ende der Antragstellungsfrist werden alle vollständig eingereichten Förderungsanträge geprüft und bewertet. Im Anschluss wird allen Vereinen, welche eine Förderung zugesprochen bekommen, der Förderungsbetrag auf das von ihnen angegebene Konto ausbezahlt.

Auf http://www.bsff.or.at/ finden sie weitere Informationen und die nötigen Formulare.

Wien, 19.12.2016



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