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Verpflichtender Nachweis der Trainerqualifikation

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Verpflichtender Nachweis der Trainerqualifikation

Wir informieren auf Basis eines Schreibens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), dass im Rahmen von Förderungen nur sportartspezifische TrainerInnen unterstützt werden, die auch eine anerkannte staatliche Ausbildung in ihrer Sportart an den Bundessportakademien (BSPA) absolviert haben.

Sollten TrainerInnen über im Ausland erworbene Trainerqualifikationen verfügen, ist eine Bewertung über die im BMBWF angesiedelte Plattform notwendig. Die entsprechende Anleitung zur Handhabung finden sie nachstehend.

Es sind daher von allen TrainerInnen und InstruktorInnen, die im ÖFV tätig sind, ab jetzt und bis spätestens 01.07.2026 folgende Unterlagen an office@oefv.com zu übermitteln:

  1. Die Qualifikation der TrainerIn/ InstruktorIn im Rahmen der staatlichen Trainerausbildung/ Instruktorausbildung in Österreich oder die Bewertung einer ausländischen Qualifikation durch das BMBWF
  2. aktueller Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge

Werden diese Unterlagen nicht erbracht, können von diesen Personen ab 01.01.2027 keine Abrechnungen von „Trainertätigkeiten“ mehr angenommen werden!

Anleitung

  1. Für die Einreichung zur Bewertung von Zeugnissen gibt es seitens des BMBWF die Plattform: https://www.asbb.at/
  2. Auf dieser Plattform gibt es den Menüpunkt „Bewertung von Schulzeugnissen“, der für Bewertungen verwendet wird, wenn die Trainer/innenqualifikation im Ausland erfolgt ist. Parallel dazu kann eine „Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke“ erfolgen, wenn die Trainerinnen bzw. Trainerqualifikation auf einer Universität erfolgt ist und der/die Antragsteller/in plant, an einer österreichischen Universität das Studium fortzusetzen.
  3. In der Kategorie „Bewertung von Schulzeugnissen“ wäre nun der Menüpunkt Sportlehrwesen und Bewegungserziehung anzuklicken. Dieser Menüpunkt ist zu wählen, da die im Ausland erworbene Trainerqualifikation durch die Schulsportabteilung im Bildungsministerium bewertet wird. Es sind dann entsprechend des aufscheinenden Formulars weiter Angaben zu machen und abzusenden.
  4. Wichtig ist, dass für den Antrag einer „Bewertung einer im Ausland abgelegten Trainer/innenqualifikation“ als Unterlagen, neben dem Trainerdiplom auch eine Stundentafel bzw. ein Lehrplan mit hochgeladen wird, der Auskunft darüber gibt, mit welchen Inhalten oder Umfängen die Ausbildung erfolgt ist. Damit wird die Bewertung der ausländischen Trainerqualifikation erleichtert, bei der ein Vergleich mit den Lehrplänen der österreichischen Trainerausbildung an den Bundessportakademien vorgenommen wird.
  5. Sollten im Zuge des Bewertungsverfahrens Fragen auftauchen, so wird seitens des Bildungsministeriums eine Abstimmung mit den Expert:innen der Bundessportakademien UND des Bundes-Sportfachverbandes vorgesehen.
  6. Es erfolgt eine Entscheidung, ob eine Bewertung durchgeführt werden kann oder nicht. Wenn eine Bewertung durchgeführt werden kann, erfolgt weiters die Entscheidung auf welchem Niveau (Instruktor, Trainer) UND ob die Bewertung ohne oder mit österreichischer Abschlussprüfung durchgeführt werden kann.
  7. Seitens des BMBWF erfolgt eine formale Bewertung der ausländischen Trainerqualifikation als separates Schreiben an die Antragstellerin/den Antragsteller. Damit ist der Zeugnis-Bewertungsprozess abgeschlossen. Ebenso erhält die Antragstellerin/der Antragsteller eine Absage per E-Mail, wenn keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann.

MH 14.07.2025



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