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Großer Schritt für den Fechtsport in Österreich

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Großer Schritt für den Fechtsport in Österreich

Mit der am 29.05.2020 in Kraft tretenden Verordnung, gibt es auch erhebliche Lockerungen für den Fechtsport. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport hat unser Konzept bzw. unsere Richtlinien für ein Indoortraining ab 02.06.2020 genehmigt und freigegeben. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an das Ministerium für die Unterstützung!

Nachstehend dürfen wir euch über die Maßnahmen und Lockerungen informieren:

Richtlinien, Handlungsanweisungen und Empfehlungen für das Vereinskadertraining im Indoorbereich (ab 02.06.2020)


Fechten ist grundsätzlich eine Sportart mit wenig direktem Körperkontakt. Körperkontakte sind per Reglement verboten und werden bestraft. Der Abstand der Fechter beträgt im Normalfall mehr als 2 Meter, dies ergibt sich aus der Länge der Waffen.


Folgende Trainingsinhalte des Vereinskadertrainings sind ab 02.06.2020 daher im Indoorbereich (unter Einhaltung der nachstehenden Richtlinien) möglich:
1. Techniklektionen
2. Partnerübungen
3. Beinarbeit
4. Taktiktraining
5. Stoßpolsterübungen
6. fechtspezifische Konditionsübungen

Richtlinien die dabei eingehalten werden müssen:
- Die Trainingsgruppen werden namentlich festgelegt
- Keine Freigefechte – damit ist der 2-Meter-Abstand ständig garantiert
- Verwendung findet nur eigenes Material, das vor jedem Training desinfiziert werden muss
- Es gilt während dem Training und dem Sportbetrieb der 2m Abstand
- Wettkämpfe sind aktuell noch nicht plan- und realisierbar
- In den Duschen, den Umkleiden und dem Zutrittsbereich gilt der 1m Abstand
- Bereitstellung des Desinfektionsmittel ist mit dem jeweiligen Sportstättenbetreiber zu koordinieren
- Beim Betreten bzw. Verlassen der Trainingsstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Die allgemeinen Empfehlungen und Hygienemaßnahmen des Ministeriums müssen immer eingehalten werden (Quelle Sport Austria)

Der ÖFV kann die Maßnahmen nur empfehlen, die Umsetzung und Verantwortung obliegt den Vereinen und den Sportstättenbetreibern.

28.05.2020



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