Lockerung der Personenbeschränkung bei Sitzungen/Versammlungen
Durch die neue Lockerungsverordnung wurde auch für Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen die Beschränkung auf 10 Personen aufgehoben. Somit ist das physischen Zusammentreffen bei Sitzungen wieder möglich. Dabei wird das Einhalten der Schutzmaßnahmen für Kundenbereiche (mindestens ein Meter Abstand, 10 m2/Person und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) empfohlen. Da es aber aus organisatorischen Gründen (z.B. Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten) dazu kommen kann, dass diese Sitzungen trotzdem nicht in dieser Form abgehalten werden können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Verschiebung bzw. Abhaltung in Form einer Videokonferenz. Mehr Informationen dazu in unseren FAQ unter "Finanzielles und (Arbeits)rechtliches": https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Einverständniserklärung für Teilnahme am Training
Wir haben für Sie eine Vorlage für eine Einverständniserklärung für die Teilnahme am Training erarbeitet: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/COVID19_Einverstaendniserkl%C3%A4rung_Teilnahme.doc
Die grau markierten Passagen können von vorneherein an die Bedürfnisse des jeweiligen Verbandes/Vereines angepasst werden, sodass bei der Anwendung nur noch die gelb hinterlegte Passagen von den Teilnehmenden bzw. vom/von der gesetzlichen VertreterIn auszufüllen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Personen, deren personenbezogenen Daten Sie nicht bereits erhoben haben (die z.B. das erste Mal an einem Training teilnehmen und nicht Mitglied sind), auch ihren Verpflichtungen nach der Datenschutzgrundverordnung nachkommen müssen.
Diese und weitere aktuelle Themen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter: https://www.sportaustria.at/newsletter05
Immer am aktuellsten Stand
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18.05.2020